Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die xdot GmbH Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in schriftlicher Form (z.B. E-Mail) annimmt.

1.2.
Die Daten Ihrer Bestellungen speichern wir für 12 Monate nach Ihrer jeweiligen Bestellung. Für den Fall, dass Sie Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail/Fax/Telefon an uns. Wir lassen Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zukommen.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1.

Für die Lieferung gelten die im Shop angezeigten Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.2.
Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich inkl. Versandkosten (gilt für die „Boxed“-Version). 

2.3.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die xdot GmbH über den Betrag verfügen kann. 

2.4.
Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.

 

3. Lieferfrist
3.1.

Alle Artikel, die bei uns ab Lager verfügbar sind, werden in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert, wird die xdot GmbH den Käufern davon unverzüglich unterrichten. 

3.2.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung. Im Falle der Zahlungsart Vorkasse beginnt die Lieferfrist dann, wenn die xdot GmbH gemäß Punkt 2.3 über den gezahlten Betrag verfügen kann.

3.3.
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.

3.4.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang (bei „Boxed“-Version)
4.1.

Teillieferungen durch die xdot GmbH sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

4.2.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, insoweit der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3.
Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt, sobald der Versand-Dienstleister die Ware an den Käufer übergeben hat. Sofern die Transportverpackung bei Warenübergabe und die darin enthaltenen Artikel offensichtliche Beschädigungen zeigen, hat der Käufer dies gegenüber der xdot GmbH binnen fünf Werktagen zu rügen. Anderenfalls können Ansprüche des Käufers hinsichtlich der Beschädigung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben abgelehnt werden.

 

5. Widerrufsrecht
5.1.
Bitte beachten sie hierzu unsere separaten Ausführungen zum Widerruf.

 

6. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung (bei „Boxed“-Version)
6.1.

Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache die xdot GmbH nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem Wiederverkaufspreis, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.

6.2.
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die xdot GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die xdot GmbH für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 5,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Käufer nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

 

7. Eigentumsvorbehalt
7.1.

Die bestellte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich etwaiger Nebenforderungen (z.B. Zinsen usw.) Eigentum der xdot GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Ware zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7.2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

7.3.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an die xdot GmbH ab.

 

8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
8.1.
Der Käufer hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Käufer ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Käufer Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

8.2.
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert xdot GmbH kostenlos Ersatz. xdot GmbH ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. xdot GmbH ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei xdot GmbH auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Käufern über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.

8.3.
Der Käufer muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

8.4.
Der Käufer hat xdot GmbH bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Käufer hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.

8.5.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

8.6.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe an der bestellten Ware vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von der xdot GmbH autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.

8.7.
Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

8.8.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.

8.9.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.

8.10.
Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

9. Rechte Dritter
xdot GmbH wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch xdot GmbH in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde xdot GmbH von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und xdot GmbH alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von xdot GmbH entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von xdot GmbH gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

 

10. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.

 

11. Verwendung von Daten des Käufers
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung

 

12. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

13. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Münster vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

13.2.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

13.3.
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

 


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